AGB - Liefer- und Zahlungsbedingungen der LEDSports GmbH

Stand: 14.04.2022

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte
    Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Kunde erkennt mit seiner Bestellung
    diese Bedingungen an. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen
    Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
    vereinbart werden.
  2. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen
    werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
  3. Verwenden beide Vertragsparteien Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sich
    teilweise widersprechen, so sind alle widersprechenden Klauseln in beiden AGB
    unwirksam. In diesem Fall gilt ausschließlich das dispositive Recht.

§ 2 Vertragsschluss und Lieferungen

  1. Sämtliche Angebote sind freibleibend.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt
    unsere Lieferung, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so
    kommt der Vertrag mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer
    zustande.
  3. Von unseren Vertretern vermittelte Verträge werden für uns wirksam, wenn wir sie –
    entweder schriftlich bestätigen oder wenn wir die Aufträge ausführen.
  4. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die LEDSports GmbH die Annahme der
    Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstands innerhalb dieser Frist schriftlich
    bestätigt hat oder die Lieferung tatsächlich ausgeführt ist. Die Firma LEDSports GmbH ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.
  5. Bestellungen für Sonderanfertigungen können nicht storniert werden.
  6. Teillieferungen sind zulässig.

§ 3 Preise

  1. Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
  2. Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und
    vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen; dann gilt der am Tag der
    Lieferung gültige Preis des Verkäufers. Bei Lieferung innerhalb von vier Monaten gilt in
    jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis.
  3. Abreden über Boni und sonstige Vergünstigungen verlieren ihre Wirksamkeit im Falle
    der Zahlungseinstellung des Käufers oder ergebnisloser Zwangsvollstreckung gegen
    ihn.

§ 4 Zahlungen

  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum zahlbar. Der
    LEDSports GmbH bleibt es vorbehalten mit den Kunden Vereinbarungen zu
    schließen, die eine Lieferung von einer sofortigen Zahlung abhängig macht.
  2. Bei Nachnahme und Zahlung in bar durch Scheck, Banküberweisung oder Bankeinzug
    innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir einen Skonto von 2 %,
    sofern zum Zeitpunkt der Zahlung keine sonstige fällige Forderung besteht.
    Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns. Bei Montagearbeiten,
    Instandsetzungen, Ersatzlieferungen und sonstigen Dienstleistungen gewähren wir
    keinen Skonto.
  3. Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu
    Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter
    üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die bankenüblichen Diskont- und
    Einzugsspesen. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest
    übernehmen wir nicht.
  4. Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingemäß eingelöst wird oder
    Umstände beim Käufer eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung
    nicht mehr rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung sofort fällig stellen.
  5. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns
    gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig. Dies gilt
    auch für alle anderen noch nicht beiderseitig voll erfüllten Verträge, von denen wir in
    diesem Fall auch zurücktreten könnten.
  6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
    Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
    rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der
    Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertrag berechtigt.

§ 5 Lieferfristen / Lieferverzug

  1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
    können, sind in jedem Falle schriftlich anzugeben.
  2. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und
    unverschuldeter Umstände- z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
    Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung etc. – verlängern sich die Lieferfristen um einen
    angemessenen Zeitraum, wenn die LEDSports GmbH an der rechtzeitigen Erfüllung
    der Lieferverpflichtungen gehindert ist.
  3. Eine solche angemessene Verlängerung der Lieferfristen im Sinne von § 5 Abs.2 tritt
    auch ein bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung des Lieferanten.
  4. Der Besteller kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
    Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferzeit die Firma LEDSports GmbH
    schriftlich auffordern binnen angemessener Frist zu liefern. Erst mit dieser Mahnung
    kommt die LEDSports GmbH in Verzug.
  5. Der Besteller ist verpflichtet auf Verlangen der LEDSports GmbH innerhalb einer
    angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom
    Vertrag zurücktritt und/oder Schadenersatz anstatt der Leistung verlangt und/oder auf
    der Lieferung besteht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur vollständigen
    Bezahlung sämtlicher Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der
    Eigentumsvorbehalt gilt auch in den Fällen, wenn der Kaufpreis nur für bestimmte,
    vom Kunden bezeichnete Lieferungen bezahlt ist, da das vorbehaltene Eigentum als
    Sicherung für unsere Saldoforderung dient.
  2. Die Be- und Verarbeitung von uns gelieferter noch in unserem Eigentum stehender
    Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus
    erwachsen. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen
    vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums
    oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an die LEDSports GmbH ab
    und verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
  3. Der Kunde darf die in unserem Eigentum stehende Ware nur in einem regelmäßigen
    Geschäftsgang veräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
  4. Der Kunde tritt schon mit Abschluss des Vertrages zwischen ihm und der LEDSports
    GmbH die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde
    zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten
    sicherungshalber in voller Höhe an die Firma LEDSports GmbH ab.
  5. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen solange berechtigt, als er sich
    gegenüber der Firma LEDSports GmbH nicht in Zahlungsverzug befindet.
    Übersteigt der Wert des uns zur Sicherung dienenden, unter Eigentumsvorbehalt
    gelieferten Gegenstandes unsere Gesamtforderung um mehr als 20 %, so sind wir auf
    Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
  6. Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Staates, in dessen Gebiet sich die
    Ware befindet, nicht wirksam, so gilt im Zweifel die entsprechende Sicherheit schon
    mit Abschluss des Vertrages als vereinbart. Ist zur Begründung dieser Sicherheit die
    Mitwirkung des Kunden erforderlich, so hat der Kunde für die Begründung der
    Sicherheit sämtliche ihm zumutbaren Maßnahmen unverzüglich auf seine Kosten
    vorzunehmen.

§ 7 Verpackung und Versand

  1. Die Lieferung erfolgt in Verpackungs- und Versandeinheiten.
  2. Lieferungen erfolgen ab Werk, ausschließlich Verpackung, Lieferungen ab einem
    Nettoauftragswert von € 500,– erfolgen innerhalb Deutschlands frachtfrei.
  3. LEDSports GmbH bestimmt den Transporteur unter Ausschluss der Haftung für die
    Wahl der preisgünstigsten und schnellsten Versandart.
  4. Fehlerhafte oder unvollständige Adressangaben des Kunden gehen zu dessen Lasten.
  5. Sonderverpackungen und Ersatzverpackungen, z.B. für unverpackte eingelieferte
    Reparaturgeräte, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Für bestimmte
    transportempfindliche Artikel wird Spezialverpackung in Rechnung gestellt und nach
    unverzüglicher frachtfreier Rücksendung voll bzw. teilweise gutgeschrieben.
  6. Besondere vom Käufer ausdrücklich gewünschte Versandarten, z.B. Express oder
    Luftfracht, werden in voller Höhe vom Kunden getragen.
  7. Eine Rücknahme gelieferter Ware wird ausgeschlossen. Sollte im Einzelfall nach
    vorheriger schriftlicher Vereinbarung eine Rücknahme erfolgen, so werden max. 70 % des berechneten Wertes gutgeschrieben. Notwendige Aufarbeitungen werden
    gesondert berechnet.
  8. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.

§ 8 Gefahrenübergang

  1. Soweit vom Kunden keine Bestimmung getroffen ist, erfolgt die Versendung auf einem
    angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung. Die Versandart, den
    Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann die LEDSports GmbH nach ihrem Ermessen bestimmen, sofern der Kunde keine ausdrücklichen
    Weisungen gibt.
  2. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das
    Transportunternehmen auf den Kunden selbst über. Verzögern sich die Übergabe oder
    Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am
    Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Kunden
    über.
  3. Versicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden

§ 9 Gewährleistung und sonstige Haftung

  1. Bei berechtigter Beanstandung werden wir nach unserer Wahl kostenlos nachbessern
    oder kostenlos Ersatz liefern.
  2. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der
    Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
    Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
  3. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung kann der
    Kunde Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des
    Vertrages verlangen.
  4. Ist ein Verlust oder eine Beschädigung der Ware äußerlich erkennbar und zeigt der
    Empfänger den Verlust oder die Beschädigung der Ware nicht spätestens bei
    Ablieferung der Ware an, so wird vermutet dass die Ware in vertragsgemäßem Zustand
    abgeliefert worden ist. Der Empfänger muss den Schaden hinreichend deutlich
    kennzeichnen. Das gleiche gilt, wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht
    erkennbar war und nicht innerhalb von 7 Tagen angezeigt wird.
  5. Liegt für beide Vertragspartner ein Handelsgeschäft vor, so hat der Käufer die Ware
    unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer zu untersuchen und, wenn sich
    ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Für das
    Handelsgeschäft macht es dabei keinen Unterschied, ob die Ware im weiteren Verlauf
    der Lieferkette an einen Verbraucher geliefert wird. Die gesetzlichen Folgen einer
    Verletzung der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit bleiben
    hiervon unberührt.
  6. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden die nicht an der gelieferten
    Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit
    Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem
    Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder
    Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
  7. Die Einsendung der beanstandeten Ware muss in fachgerechter Verpackung erfolgen.
  8. Nach erfolgter Instandsetzung oder Reparatur sind danach auftretende offensichtliche
    Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Ware geltend zu machen.
    Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Monaten nach Zugang der Ware
    geltend zu machen.

§ 10 Weiterverkauf

  1. Der Käufer ist verpflichtet sich beim Vertrieb der Ware, die das Markenzeichen der
    LEDSports GmbH trägt, aller Handlungen zu enthalten, die im Rahmen der
    geltenden Gesetze und Vorschriften als unlauter angesehen werden können.

§ 11 Warenkennzeichnung, Ausfuhrbeschränkung, Patentgarantie

  1. Eine Veränderung unserer Waren, eine Entfernung unserer Gerätenummern und
    Typenschilder sowie jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen des Käufers
    oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken könnte, dass es sich um ein
    Sondererzeugnis handelt, sind unzulässig.
  2. Wir übernehmen die Haftung, dass die verkaufte Ware als solche in der
    Bundesrepublik Deutschland frei von Schutzrechten Dritter ist. Falls Dritte aus
    Schutzrechten berechtigte Ansprüche geltend machen sollten, werden wir nach
    unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder für den Käufer eine Lizenz erwirken
    oder die verkaufte Ware durch eine schutzfrei ersetzen oder sie gegen Rückgewähr
    des Kaufpreises zurücknehmen.
  3. Für weitergehende Ansprüche haften wir nach Maßgabe von § 8 Absatz 5. Wir
    übernehmen keine Haftung dafür, dass die Anwendung der verkauften Ware nicht in
    Schutzrechte Dritter eingreift.

§ 12 Datenschutz

  1. Die LEDSports GmbH ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den
    Kunden betreffen, gemäß den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu
    verarbeiten und zu speichern.
  2. Die LEDSports GmbH gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte
    weiter. Die LEDSports GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des
    Kunden ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die
    Vertragsbegründung und Vertragsabwicklung sowie zu Abrechnungszwecken
    erforderlich sind.
  3. Der Kunde kann jederzeit Auskunft, Berechtigung, Sperrung oder Löschung der über
    ihn gespeicherten Daten verlangen.

§ 13 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Wirksamkeit

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist,
    sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-
    rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Limburg an der
    Lahn
  2. Die Firma LEDSports GmbH ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem
    allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Für die von der Firma LEDSports GmbH auf der Grundlage dieser Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende
    Ansprüche gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
    Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht
    über den internationalen Warenkauf ( CISG ).
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
    dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame
    Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die den angestrebten vertraglichen und
    wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen.

LEDSports GmbH
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Geschäftsführer: Anna Wallner, Benedikt Faustmann
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